Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2613/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Antragsverfahrens trägt der Beklagte.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf

7.290,56 Euro festgesetzt.


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