Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1815/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever¬fah-ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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