Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1135/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwert-festsetzung des Verwaltungsgerichts für die erste In-stanz auf die Wertstufe bis 40.000 Euro und für die zweite Instanz auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.


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