Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2453/09

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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