Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1249/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 16.000 Euro festgesetzt.


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