Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1599/10

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller vor dem 28. Februar 2011 abzuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


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