Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1795/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.250,- Euro festgesetzt.


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