Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1532/11

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 19. Mai 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsge-richts Minden wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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