Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 1301/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 284,51 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen