Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 76/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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