Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2641/11

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 20. Oktober 2011 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.460,- Euro festgesetzt.


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