Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 9/12

Tenor

Die Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Februar 2012 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für die Beschwerdeverfahren auf jeweils 5.000,-- Euro festgesetzt.


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