Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 376/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


1234567891011

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