Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 942/11

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird (auch) für das Zulassungsverfahren auf einen Wert innerhalb der Streitwertstufe von 13.000 bis zu 16.000 Euro festgesetzt.


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