Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 875/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 568,80 Euro festgesetzt.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen