Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2378/12

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 2.484,31 Euro festgesetzt.


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