Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 239/13

Tenor

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 13.000,00 Euro festgesetzt.

Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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