Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 479/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 10.000,00 Euro und für den gerichtlichen Vergleich vom 23. April 2012 auf 22.500,00 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


1234567891011

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.