Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 535/13

Tenor

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 40.000,00 Euro festgesetzt


12345678

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.