Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1969/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 24.000,00 Euro festgesetzt.


1234567891011

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