Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 903/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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