Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 56/13

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragstellerinnen gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Mai 2013 werden auf Kosten der jeweiligen Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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