Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 969/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (VG Arnsberg - 2 K 1042/13 ‑) gegen die Versetzungsverfügung des Antragsgegners vom 13. Februar 2013 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt


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