Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 342/13

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Januar 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.


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