Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 106/12

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 

Der Beschluss des Senats vom heutigen Tage 

1 A 106/12 – wird dahin berichtigt, dass der erste Absatz des Beschlusstenors, soweit er sich auf die Verfahrenskosten bezieht, wie folgt gefasst wird:

 

„Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.“

 


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