Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 627/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanz-lichen Festsetzung für beide Instanzen auf 14.400,00 € festgesetzt.


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