Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1155/13

Tenor

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. September 2013 wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 23 K 3842/13 - gegen die Baugenehmigung vom 10. Juli 2007 in Gestalt des Verlängerungsbescheides vom 5. November 2012 wird angeordnet.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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