Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1457/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.


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