Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 361/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert beträgt im Berufungszulassungsverfahren 10.000,-- Euro.


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