Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2449/13

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 938,- Euro festgesetzt.


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