Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 143/14.A

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 20. Januar 2014 – 1 L 21/14.A – wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 2. Januar 2014 wird angeordnet.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Oberbürgermeister der Stadt E.          mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Italien vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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