Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1069/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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