Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 992/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert wird auf 3.492,10 Euro festgesetzt.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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