Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 99/14

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen