Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 167/14

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Ziffer 2. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts für das Verfahren 1. Instanz und für das Beschwerdeverfahren auf jeweils 7.482,- € festgesetzt.


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