Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 372/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 7. März 2014 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Minden 1 K 196/14 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 17. Januar 2014 wird hinsichtlich der Anordnungen unter Ziff. 1 bis 5 wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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