Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1933/13

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Juli 2013 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 255.209,42 Euro festgesetzt.


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