Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1851/11

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 22. Juni 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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