Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 13/14

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Februar 2014 werden auf Kosten des jeweiligen Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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