Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 729/14.A

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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