Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 767/14

Tenor

Unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Senats vom 17. Dezember 2013 (Az.: 7 B 1155/13) wird die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. September 2013 (Az.: 23 L 927/13) vollumfänglich zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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