Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1653/13

Tenor

Der Klägerin wird für das zweitinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt F.       aus L.    beigeordnet.

Die Berufung der Klägerin wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.


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