Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1134/14

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen