Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 425/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 5. zu ¼ sowie die Kläger zu 1. und 2., zu 3. und 4. sowie zu 6. und 7. zu je ¼ jeweils als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9

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