Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2427/14

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.456,47 € festgesetzt


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