Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 352/15

Tenor

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5. März 2015 wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 10 K 3895/14 - gegen den Rücknahmebescheid vom 18. August 2014 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Wert des Streitgegenstands wird für beide Instanzen auf jeweils 9.000,00 Euro festgesetzt.


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