Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2579/15

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.


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