Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 600/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. April 2015 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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