Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 651/15

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 23. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Kosten werden nicht erstattet.


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