Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1425/15

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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